Berechnung

 

Beschreibung der Funktionalität der Eigenberechnungen: 

Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Höhe über NN, Temperatur werden ausgelesen aus :

https://kachelmannwetter.com/de/vorhersage/7647519-stillfuessel/light

Berechnungsgrundlagen: 

http://home.uni-leipzig.de/energy/eg/15.html

Zu der Berechnung der Luftdichte wurden Algorithmen der http://wind-data.ch/tools/luftdichte.php?method=2&pr=1098&t=7&rh=90 zur Hilfe bezogen, wenngleich die tatsächliche Berechnung der Konstanten im Programm geschieht.

Die beiden (herstellerspezifischen) Beiwerte cp und ct (Schubbeiwert) :

Der Rotorschub ist die Kraft, die horizontal von der Luftströmung auf die Nabe der Windkraftanlage bzw. umgekehrt von der Anlage auf die Strömung ausgeübt wird. Normiert mit der Axialkraft des Windes wird daraus der Schubbeiwert berechnet. Die Rückwirkung einer Windkraftanlage auf die Strömung hängt unter anderem von ihren Schubbeiwerten (ct-Werten) ab. Schubbeiwerte sind deshalb wesentliche Eingabegrößen für die Modellierung der Abschattung in Windparks. Die verwendeten Schubbeiwerte werden in aller Regel von den Anlagenherstellern berechnet.

Die höchsten Schubbeiwerte treten im Leistungsbetrieb bei niedrigen Windgeschwindigkeiten auf und sie fallen stetig bei mittleren und höheren Geschwindigkeiten. Demnach ist die gegenseitige Beeinflussung von Windkraftanlagen relativ gesehen bei niedrigen Windgeschwindigkeiten am größten. Da die im Wind enthaltene Energie dann aber gering ist und mit der Windgeschwindigkeit überproportional steigt, ist die absolute gegenseitige Beeinträchtigung letztlich bei mittleren Windgeschwindigkeiten am größten.

Quelle: https://www.wind-lexikon.de/cms/lexikon/103-lexikon-s/149-schubbeiwert.html

Die Übernahme der jeweils anstehenden Wirkungsgrade aus der Leistungskurve des Herstellers: https://www.wind-turbine-models.com/turbines/1249-vestas-v-126-3.45#powercurve

 

 

Einspeisevergütungen: (Windkraftanlagen) benötigt zur Offenlegung der Berechnungsgrundlagen:  

Jahr der Inbetriebnahme Grundvergütung in ct/kWh Anfangsvergütung in ct/kWh9 Systemdienst-leistungsbonus10 Windenergie Repowering11 Kleinwind bis 50 kW in ct/kWh12
2012 4,87 8,93 0,48 0,50 8,93
2013 4,80 8,80 0,47 0,49 8,80
2014 4,72 8,66 0,47 0,49 8,66
2015 4,65 8,53 0,46 0,48 8,53
2016 4,58 8,41 0,47 8,41
2017 4,52 8,28 0,46 8,28
2018 4,45 8,16 0,46 8,16
2019 4,38 8,03 0,45 8,03
2020 4,32 7,91 0,44 7,91
2021 4,25 7,79 0,44 7,79

9 Die erhöhte Anfangsvergütung wird fünf Jahre gewährt. Sie verlängert sich nach § 29 Abs. 2 um je zwei Monate je 0,75 % des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 150 % des Referenzertrages unterschreitet.
10 Der Systemdiensteilungsbonus (SDL-Bonus) wird nach § 29 Abs. 2 für Neuanlagen für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung gezahlt, sofern diese vor dem 31.01.2015 in Betrieb gehen. Die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 EEG sind nachweislich zu erfüllen. Bestandsanlagen, die nach dem 31.12.2001 und vor dem 1.1.2009 in Betrieb gegangen sind, erhalten einen SDL-Bonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 8 in Höhe von 0,7 cent pro kWh für die Dauer von fünf Jahren, sobald sie infolge einer Nachrüstung nach dem 1. Januar 2012 und vor dem 1. Januar 2016 die Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung erstmals einhalten.
11 Der Repowering Bonus nach § 30 für den Ersatz vorhandener Windenergieanlagen am selben oder an benachbarten Standorten wird für den Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung gewährt, sofern die ersetzten Anlagen vor dem 1.1.2002 in Betrieb genommen wurden.
12 Für Kleinwindanlagen bis einschließlich 50 kW entfällt nach § 29 Abs. 3 die Referenzertragsberechnung. Für diese Anlagen wird ein Referenzertrag von 60 Prozent angenommen. Dies bedeutet, dass sie die Anfangsvergütung für den gesamten Vergütungszeitraum in Anspruch nehmen können.

Zum Download aller Vergütungssätze und Berechnungsbeispiele als PDF

(Quelle: http://www.swe-windenergie.de/unternehmen/vergutungssatze-windkraftanlagen.html)