Die Absurdität wurde gedeckelt!
Großer Erfolg für den Natur- und Artenschutz und die Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Der ursprünglich vorgesehene § 1 Absatz 5 EEG 2021 (Windenergie liegt im „öffentlichen Interesse“ und dient der „öffentlichen Sicherheit“.) wird gestrichen!
Wo ist der BUNDeV. ? Wozu gibt es den denn noch? Zur Wahrung der Staatsziele in der öffentlichen Sicherheit? Oder stellen die gerade grüne Wahlplakate im Wald auf?
Nach 4 Jahren Widerstand gegen sinnlose Rechen geschrieben. Auf die nächsten 4!
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