„Radikaler“ Widerstand gegen Schwachwind Rodungen und radikale Weltrettungspläne

Der Fraktionsvorstand Bundestagsfraktion „Bündnis 90 – Die Grünen“ hat am 5. September 2018 ein Papier mit Aufruf zur radikalen Umweltpolitik verabschiedet.

Das hat nun wiederum mich veranlasst eine kleine, kurze Übersicht zum

Grundwissen für Regionalkonferenz FFM (14.12.18) Windkraftentscheider

zu verfassen. Ich gebe mir auch gar keine Mühe zu verbergen, dass ich vermute, kein einziger der Entscheider sei über die Vorgänge und deren Tragweite auch nur irgendwie hinreichend informiert.

Eine Beschlußvorlage wie  die vorliegende muss ich einfach kommentieren. Zu Pixeln und Papier gebracht in genau der Radikalform vom 5. September.

Ich will im folgenden einmal die vom mir empfundene Absurdität der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen im Hinblick auf das Procedere der „Genehmigung“ beleuchten. Wäre ich Grüner würde ich schreiben : Radikal!

Zunächst gibt es also diese Prämisse, die man sich in Hessen auferlegt hat und zusammengestellt in dieser „Grund(ideologie)lagensammlung“ :

https://www.energieland.hessen.de/mm/wka-leitfaden.pdf

Anmerkungen :

Proklamierte Ziele:

Deckung des Endenergieverbrauchs in Hessen (Strom und Wärme) möglichst zu
100 % aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050.

Wörtlich genommen und auf die Realität projiziert heißt das: Der Endenergieverbrauch findet nur statt, wenn erneuerbare Energien das Potential genau dann zur Verfügung stellen.

Ausbau der Energieinfrastruktur zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit –
so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig.

Einer der vielen Sätze die keine weitere Interpretation mehr benötigen und qualitativ so ähnlich zu verstehen sind wie: „Diese Anlagen versorgen 14.000 Bürger “ (dann und wann)

Der Energiegipfel hat weiterhin eine regionalplanerische Berücksichtigung von
Windvorrangflächen in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche empfohlen.

Eigentlich könnte ich hier aufhören und schreiben: Genehmigen Sie einfach alles, wenn Sie nicht gegen die Vorgaben Ihrer Landesregierung verstoßen wollen. 

Trotzdem noch ein „paar“ Anmerkungen :

Lesen Sie bitte jetzt  113 Seiten :

https://landesplanung.hessen.de/sites/landesplanung.hessen.de/files/dritte_Aenderung_LEP_Plantext_0.pdf 

Hier sollten Sie nicht zu viel Augenmerk auf diesen Satz legen :

Die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 strukturiert die räumliche
Entwicklung des Landes durch landespolitisch und landesweit bedeutende Festlegungen.
Die Vorgaben des geänderten Landesentwicklungsplans wirken über die Regionalplanung
der drei hessischen Planungsregionen bis auf die Ebene der kommunalen Planung
(Bauleitplanung) hessischer Städte und Gemeinden.

Stimmt nämlich in manchen (allen ?) Fällen nicht.  Zum Beispiel Wald Michelbach.

Machen wir weiter. Im obigen Landesplanungskonzept verweist man auf die Europäische Planungsebene Raumordnung. Ja ! Sie sollten das kennen :

https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/154894/

Mir persönlich gefiel der Unterpunkt : Auf dem Weg zu „territorialer Kohäsion“ – Die europäischen Strukturprogramme und Raumentwicklung  am besten, die Kohäsionskraft gilt zumindest für die zur Abstimmung gestellten Windvorrang Gebiete.

Nebenbei :

Hier können Sie sich das Selbstverständnis Ihrer Versammlung nebst juristischer Erklärungen herbei lesen:

Nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) vom 12. Dezember 2012
(GVBl. S. 590), geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121), ist der Landesentwicklungsplan
der Raumordnungsplan für das Gebiet des Landes Hessen im Sinne des
§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG). Er enthält textliche und
ergänzende kartografische Festlegungen der Raumordnung für eine großräumige Ordnung
und Entwicklung des Landes und seiner Regionen, die überregional bedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sowie die Begründung.

Zurück zum Leitfaden :

Ihre Entscheidung wird begrüßt, ist aber ja eigentlich schon gefallen !

Nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) vom 12. Dezember 2012
(GVBl. S. 590), geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121), ist der Landesentwicklungsplan
der Raumordnungsplan für das Gebiet des Landes Hessen im Sinne des
§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG). Er enthält textliche und
ergänzende kartografische Festlegungen der Raumordnung für eine großräumige Ordnung
und Entwicklung des Landes und seiner Regionen, die überregional bedeutsamen
Planungen und Maßnahmen sowie die Begründung.

… bedeutsam … also Sie schreiben gerade Geschichte. Auf die eine oder vielleicht auch auf die andere Weise. Lesen wir weiter:

Teilweise organisieren Kommunen derartige
Informationen für die Bevölkerung. Ein entsprechendes Vorgehen wird ausdrücklich begrüßt.

AUA ! Jetzt müssen wir aber doch mal schnell in den Regionalplan Wind für Süd Hessen „abdriften“.

Bleiben wir beim Beispiel Wald Michelbach:

Da setzt sich nun also ein frisch gewählter Bürgermeister in Bewegung, der obigen Prämisse aus dem Leitfaden Folge zu leisten!

Folgende Feststellungen werden getroffen:

Gut erkennbar: Jeder Versuch die Lösung erträglicher zu machen in (2) wird in (1) – also im Vorlage Entwurf Abstimmung 14.12.2018 – einfach ignoriert und wieder in den vorigen Stand versetzt.

Im Anbetracht der beiden unterschiedlichen Auslegungen, drängt sich die Frage auf, wie diese beiden grundverschiedenen Modelle zu Stande kommen? 

Da muss man sich auf den Pfad der Spekulation begeben, denn niemand öffnet freiwillig sein Nähkästchen.

Wald Michelbach legt seinen Augenmerk auf Lebensqualität und möchte nicht einer Industrialisierung zum Opfer fallen, die sich schon jetzt markant im Landschaftsbild abzeichnet. 

Das 2% Windkraftflächen Ziel der grünen „Home brew“ Zukunftsentwicker ist eine mMn. sinnlose Vorgabe, die sich nicht belegen lässt und physikalisch bestenfalls als Gimmik aufgefasst werden sollte. In den ländlichen Bereichen werden diese 2% dann auf die 42 % Waldanteil Hessens „umgeschwartet“. Rechnerisch ergibt das eine durchschnittliche Nutzungsquote eben dieser Gebiete von 5% minimal. 

Ich nenne das das „ Grüne Dilemma „. 5% Waldflächen zuzüglich nochmals 5% benötigte Infrastruktur ergibt schon jetzt einen Mindestvernichtungsgrad von 10% der hessischen Waldflächen. Jeder einzelne der heraus fällt, hebt diese Zahl an.

Damit ist dann auch der Wald Michelbacher Ansatz begründbar, nämlich : Wieso soll diese Region übergebührlich mit Windindustrieanlagen übersät werden ?  Sündenböcke für einen absolut empirischen und nicht erklärbaren 2% Ansatz zu werden, für eine Energieform, die nachweislich nicht zukunftsfähig ist.

Wem möchte man dieses Denken verübeln? 

Geschrieben in der Hoffnung, dass dieser mMn. sinnlose TPEE Plan niemals Realität werden wird.

Anhang: Beispiel eines Ausschlussdenkens, das erst ab unreflektiertem Einsatz der Windkraft erklärt wird. Aussagen eines Mitmenschens der alleine auf Grund der Klageberechtigung seines Verbandes meint Axiome (nicht beweisbare Zusammenhänge) definieren und erklären zu müssen. Sowas hatten wir doch schon mal, oder irre ich ?

Mein lieber Herr Carl, Sie können gerade stehen wofür auch immer Sie wollen. Besser jedoch wäre, dass Sie einmal dafür gerade stehen, dass Sie mit Ihrer ambivalenten Begründungsrede und Ihrem Fürsprechen für die sinnloseste aller Energie Erzeugungen der Zukunft jegliche Basis entzogen haben !  Besser noch sollten Sie Haie im Bodensee retten oder Märchen erzählen gehen.

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